Unternehmensinsolvenzen 2026: Mai-Rückgang ist kein Trendwechsel

Unternehmens-Insolvenzen 2026: Mai-Rückgang ist kein Trendwechsel

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Mai 2026 erstmals seit einigen Monaten wieder leicht gesunken. Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes registrierten die Amtsgerichte 1.995 beantragte Unternehmensinsolvenzen – 2,0 Prozent weniger als im Mai 2025. Von einem grundsätzlichen Trendwechsel kann jedoch nicht gesprochen werden.

Insolvenzzahlen im Jahresverlauf weiterhin erhöht

Von Januar bis Mai 2026 wurden insgesamt 10.546 Unternehmensinsolvenzen registriert. Damit lag die Zahl 4,9 Prozent über dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger beliefen sich auf rund 15,4 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum 2025 waren es rund 25,7 Milliarden Euro. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren damals allerdings mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen von Insolvenzen betroffen.

Besonders hoch ist die Insolvenzhäufigkeit weiterhin im Bereich Verkehr und Lagerei. Hier wurden von Januar bis Mai 2026 57,2 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen registriert. Es folgen das Gastgewerbe mit 49,2 und das Baugewerbe mit 44,0 Fällen je 10.000 Unternehmen.

Statistik bildet die aktuelle Lage nur zeitversetzt ab

Bei der Einordnung der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass die amtliche Insolvenzstatistik zeitlich verzögert reagiert. Zwischen dem tatsächlichen Insolvenzantrag und seiner Aufnahme in die Statistik liegen nach Angaben von Destatis in vielen Fällen annähernd drei Monate. Aus einem einzelnen Monatswert lassen sich daher nur eingeschränkt Rückschlüsse auf die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung ziehen.

Frühzeitiges Handeln bleibt entscheidend

Für Geschäftsleitungen bleibt eine laufende Überwachung der wirtschaftlichen Situation unabhängig von der allgemeinen Statistik wesentlich. Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gelten die gesetzlichen Insolvenzantragsfristen des § 15a InsO. Wirtschaftliche Schwierigkeiten sollten deshalb frühzeitig geprüft und mögliche Sanierungsoptionen rechtzeitig bewertet werden.

Gätcke Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter begleitet Unternehmen, Gläubiger und weitere Beteiligte in Insolvenz-, Sanierungs- und Restrukturierungssituationen mit dem Ziel, tragfähige Lösungen frühzeitig zu identifizieren und umzusetzen.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen:

Statistisches Bundesamt (Destatis)
„Unternehmensinsolvenzen im Mai 2026: -2,0 % gegenüber Mai 2025“
Pressemitteilung Nr. 288 vom 14. August 2026
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/08/PD26_288_52411.html

Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
§ 15a Insolvenzordnung – Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__15a.html

Recherchevermerk:

Geprüft wurden die am 14. August 2026 veröffentlichten Insolvenzstatistiken des Statistischen Bundesamtes für Mai 2026 sowie den Zeitraum Januar bis Mai 2026. Zusätzlich wurde die aktuell geltende Fassung des § 15a InsO zur Insolvenzantragspflicht geprüft.

Die amtliche Statistik weist für Mai 2026 1.995 beantragte Unternehmensinsolvenzen und damit einen Rückgang von 2,0 Prozent gegenüber Mai 2025 aus. Für Januar bis Mai 2026 ergibt sich mit 10.546 Fällen dagegen ein Anstieg um 4,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Stand der Prüfung: 17. August 2026.

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