EU überarbeitet Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien

EU überarbeitet Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien

Die Europäische Kommission überarbeitet derzeit ihre Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten. Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) hat sich am 3. September 2026 zum Entwurf positioniert und dabei insbesondere auf mögliche Spannungen zwischen Beihilferecht und sanierungsorientierten Restrukturierungsverfahren hingewiesen.

Neue Leitlinien für Unternehmen in Schwierigkeiten

Die Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien bestimmen, unter welchen Voraussetzungen staatliche Hilfen für wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar sein können. Die Kommission will die bestehenden Regeln an veränderte wirtschaftliche, soziale und technologische Rahmenbedingungen anpassen. Die öffentliche Konsultation zum Entwurf endete am 4. September 2026.

Der Entwurf enthält unter anderem besondere Regelungen für innovative Start-ups. Der VID hält eine klare und unionsweit einheitliche Abgrenzung dieses Begriffs für erforderlich. Kriterien wie Forschungs- und Entwicklungskosten, technologische Risiken oder eine „wesentliche Verbesserung“ bestehender Lösungen müssten aus seiner Sicht ausreichend konkret ausgestaltet werden.

Restrukturierung darf nicht zum Ausschluss führen

Besonders praxisrelevant ist ein weiterer Punkt der VID-Stellungnahme: Restrukturierungsverfahren können nach europäischem Insolvenzrecht als Insolvenzverfahren eingeordnet sein. Werden Unternehmen allein wegen der Teilnahme an einem solchen Verfahren von bestimmten Beihilfen ausgeschlossen, kann dies nach Auffassung des VID dem europäischen Ziel widersprechen, frühzeitige Restrukturierung und Sanierung zu fördern.

Praxishinweis

Noch handelt es sich um einen Entwurf der Kommission. Für die Sanierungspraxis ist die weitere Entwicklung dennoch relevant. Staatliche Unterstützungsmaßnahmen können Bestandteil einer Restrukturierung sein; ihre beihilferechtliche Zulässigkeit muss jedoch stets eigenständig geprüft werden.

Gätcke Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter begleitet Unternehmen und Verfahrensbeteiligte bei Sanierungs- und Restrukturierungsprozessen und verfolgt die weitere Entwicklung der europäischen Rahmenbedingungen.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen

Recherchevermerk

Geprüft wurden der Entwurf der Europäischen Kommission zu neuen Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien, das Konsultationsverfahren mit Frist 4. September 2026 sowie die VID-Stellungnahme vom 3. September 2026. Es handelt sich noch nicht um endgültig verabschiedete Leitlinien. Stand der Prüfung: 18. September 2026.

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