EU Inc.: Neue Insolvenzregeln für europäische Start-ups geplant
EU Inc.: Neue Insolvenzregeln für europäische Start-ups geplant
Mit der geplanten „EU Inc.“ will die Europäische Kommission einen neuen europäischen gesellschaftsrechtlichen Rahmen insbesondere für innovative Start-ups schaffen. Der im März 2026 vorgelegte Verordnungsvorschlag enthält dabei nicht nur Regelungen zu Gründung und Unternehmensführung, sondern auch ein eigenes vereinfachtes Verfahren für die insolvenzrechtliche Abwicklung bestimmter EU-Inc.-Gesellschaften.
Digitales und beschleunigtes Abwicklungs-Verfahren
Der Kommissionsvorschlag sieht vor, das vereinfachte Abwicklungsverfahren weitgehend digital durchzuführen. Die Kommunikation zwischen Gericht, Insolvenzverwalter und Verfahrensbeteiligten soll elektronisch erfolgen. Vermögenswerte sollen grundsätzlich auch über elektronische Auktionsplattformen verwertet werden können.
Das Verfahren soll im Regelfall innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung abgeschlossen werden. Grundsätzlich ist die Bestellung eines Insolvenzverwalters vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen soll jedoch auch ein Verfahren ohne Insolvenzverwalter möglich sein.
VID sieht offene Fragen beim Gläubigerschutz
Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) begrüßt den Ansatz eines einheitlicheren europäischen Gesellschaftsrechts grundsätzlich, sieht bei den vorgesehenen Insolvenzregelungen jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Kritisiert werden unter anderem mögliche verwalterlose Verfahren, kurze Fristen für Gläubiger sowie offene Fragen bei der Anmeldung und Feststellung von Forderungen.
Der VID weist zudem darauf hin, dass verlässliche und transparente Regelungen für den Insolvenzfall gerade für die Finanzierung von Start-ups von Bedeutung sind. Investoren und Gläubiger benötigen Planungssicherheit darüber, wie ihre Rechte in einer Krise oder Insolvenz behandelt werden.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Quellen:
Der Kommissionsvorschlag COM(2026) 321 final wurde am 18. März 2026 vorgelegt; das ordentliche Gesetzgebungsverfahren 2026/0074/COD läuft weiterhin. Vorgesehen sind unter anderem digitale Kommunikation, elektronische Verwertung und ein vereinfachtes Abwicklungsverfahren; die Entscheidung über dessen Abschluss soll grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung getroffen werden.
Der VID hat den Vorschlag im Juni 2026 ausführlich bewertet. Er kritisiert unter anderem die Möglichkeit verwalterloser Verfahren, die Ausgestaltung der Forderungsanmeldung und kurze Fristen für Gläubiger.
VID – Stellungnahmen zum 28. Regime / EU Inc.
EUR-Lex – Verordnungsvorschlag COM(2026) 321 final
EUR-Lex – Gesetzgebungsverfahren 2026/0074/COD
Recherchevermerk: Geprüft wurden der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission COM(2026) 321 final vom 18. März 2026, der aktuelle Verfahrensstand bei EUR-Lex sowie die Stellungnahme des VID zum insolvenzrechtlichen Teil des geplanten 28. Regimes. Der Vorschlag ist noch nicht geltendes Recht. Stand der Prüfung: 30. August 2026.

